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WIRTSCHAFT
18. Dezember 2009, 16:32 Uhr
Kein Knast für Lars Windhorst PDF Drucken E-Mail

Berlin. Der aus dem ostwestfälischen Rahden stammende Unternehmer Lars Windhorst (33) muss nicht ins Gefängnis. Das einstige „Wunderkind“ der deutschen Wirtschaft erreichte heute eine teilweise Einstellung des Strafverfahrens wegen Betruges, Untreue und Insolvenzverschleppung. Allerdings muss er im Gegenzug 3,5 Millionen Euro zahlen.


Im März 2001 soll sich der smarte Unternehmer vom Chef der Marseille-Kliniken zehn Millionen Euro geliehen und dafür falsche Sicherheiten angeboten haben. Nur ein Teil des Betrages wurde von Lindhorst seinerzeit zurück gezahlt. Heute räumte er vor dem Berliner Landgericht die Vorwürfe weitgehend ein und entschuldigte sich beim damaligen Darlehensgeber. Auch die Verschleppung der Insolvenz zweier seiner Firmen und das Abzweigen von 800.000 Euro für private Zwecke leugnete er nicht. Das Gericht erklärte sich damit einverstanden, das Betrugsverfahren einzustellen, sollte Windhorst innerhalb von sechs Monaten 2,5 Mio. Euro an den Darlehensgeber und eine weitere Mio an die Staatskasse zahlen. In diesem Fall werde das Verfahren nur im Punkt der Untreue fortgesetzt. Dafür stellten ihm die Richter eine einjährige Bewährungs- und eine Geldstrafe in Aussicht.