| POLITIK |
| 29. Juli 2011, 17:56 Uhr | Beitragsfreies Kindergartenjahr tritt in Kraft |
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Düsseldorf. Ab kommenden Montag ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Mit der heutigen Veröffentlichung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist das amtlich. Die Umstellung der Beitragszahlungen vor Beginn des neuen Kindergartenjahres erfolgt in den Kommunen derzeit allerdings unterschiedlich.
Zahlreiche Städte wie Bielefeld, Bochum oder Ratingen haben im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung entschieden, bereits ab dem Monat August keine Elternbeiträge mehr für die Kinder im letzten Kindergartenjahr zu erheben. Auch der Städte- und Gemeindebund NRW hat seine Mitgliedskommunen dahingehend beraten, angesichts der erwarteten Befreiung den Beitragseinzug zurückzustellen. Andere Kommunen, die den Beitragseinzug noch nicht ausgesetzt hatten, haben informiert, dass sie Zahlungen bürgerfreundlich rückabwickeln und die neue Regelung nun umsetzen werden. Im Gegenzug zur Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr wird das Land den Kommunen die entstehenden Einnahmeausfälle ausgleichen.
Familienministerin Ute Schäfer (SPD) appellierte an die Kommunen, einbehaltene Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr schnell und unbürokratisch an die Eltern zurückzuerstatten sowie die Geschwisterregelung beizubehalten. Angesichts der unterschiedlich gestalteten Kita-Gebührenerhebung zu der Geschwisterregelung in den Kommunen sagte Schäfer: „Die frühere Landesregierung hat eine verbindliche Gebührentabelle sowie die verbindliche Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder im Jahr 2006 abgeschafft und den Kommunen freigestellt, ob und in welcher Höhe sie Gebühren für die Kindertageseinrichtungen erheben. Wir werden den Kommunen jetzt mehr Mittel für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres zur Verfügung stellen als sie landesweit tatsächlich an Gebühren einnehmen. Ich setze darauf, dass die Kommunen die Landsmittel für die Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen oder erhöhen.“