| POLITIK |
| 15. März 2011, 10:55 Uhr | VERFASSUNGSRICHTER KIPPEN NRW-NACHTRAGSHAUSHALT |
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Münster. Schwere Schlappe für die rot-grüne Landesregierung. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) erklärte vor wenigen Minuten den Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 für in Teilen nicht verfassungsgemäß. Damit werden Neuwahlen an Rhein und Ruhr immer wahrscheinlicher. Die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen hatte mit Stimmen der Linken die Verschuldung für das vergangene Jahr auf die Rekordmarke von zunächst 8,4 Milliarden Euro geschraubt, wogegen die Oppositionsparteien CDU und FDP vor Gericht zogen. Bereits im Januar hatte der VGH auf dem Weg einer einstweiligen Verfügung den Vollzug des Beschlusses außer Kraft gesetzt - ein bis dato in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang. Dem Landtag liegt inzwischen der Haushaltsentwurf für das Jahr 2011 vor, der eine Neuverschuldung von 7,1 Milliarden Euro vorsieht. Aus den Regierungsparteien war zuletzt zu hören, man werde Neuwahlen beantragen, sollte die Opposition auch dagegen vors oberste Gericht ziehen.