| POLITIK |
| 07. April 2010, 15:31 Uhr | SPD und Grüne ziehen vor Gericht |
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Düsseldorf. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat zu Beginn des Jahres 2010 die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen aufgelöst und ihre Aufgaben sowie ihr Vermögen in Höhe von 18,5 Mrd. Euro vollständig auf die NRW.Bank übertragen. Diese Veränderung hat erhebliche, verfassungsrechtlich relevante Auswirkungen auf die parlamentarische Steuerung und Kontrolle der Wohnungsbauförderung und die Kontrolle durch den Landesrechnungshof. Vor diesem Hintergrund haben SPD und Grüne im Herbst 2009 Professor Dr. Florian Becker beauftragt, mit einem Gutachten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen. Auf Basis seiner Ergebnisse haben heute die Abgeordneten Dieter Hilser (SPD) und Horst Becker (Grüne) eine Organklage gegen die Landesregierung beim Verfassungsgericht des Landes eingereicht.
Prof. Dr. Florian Becker, Universität Kiel: „Zentraler verfassungsrechtlicher Kritikpunkt ist, dass die staatliche soziale Wohnungsbauförderung durch die Vollintegration in die NRW.Bank entparlamentarisiert worden ist. Den Abgeordneten werden bislang vorhandene Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Weichenstellungen der Wohnungsbauförderung genommen. In wichtigen Fragen hat der Vorstand der NRW.Bank jetzt ein Letztentscheidungsrecht. Eine entsprechende Verantwortung des Ministers gegenüber dem Parlament besteht damit nicht mehr. Dies unterbricht in verfassungswidriger Weise die Legitimationskette zwischen der staatlichen Funktion Wohnungsbauförderung und dem Parlament sowie seinen Mitgliedern.“