| POLITIK |
| 03. Februar 2010, 17:55 Uhr | In NRW gibt es 3.336 Stiftungen |
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Düsseldorf. Der Landtag hat heute die Änderungen zum nordrhein-westfälischen Stiftungsgesetz einstimmig beschlossen. „Damit unterstützen wir noch effektiver das ehrenamtliche Engagement“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP). „Das erneuerte Landesstiftungsgesetz baut bürokratische Hürden ab und ist ein wesentlicher Baustein in der positiven Entwicklung der Stiftungslandschaft Nordrhein-Westfalen.“ Stifterinnen und Stifter sowie die Stiftungen und ihre Organe haben jetzt mehr Spielraum für eigenverantwortliches Handeln. Außerdem können Stiftungen wirtschaftlich leichter verwaltet werden.
Mit 192 neuen rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts im Jahr 2009 hat Nordrhein-Westfalen erneut ein Rekordergebnis erzielt. „Damit sind wir wieder Spitzenreiter und haben - trotz Finanzkrise - das hohe Niveau gehalten“, sagte Wolf. Er lobte das Engagement von Menschen in und für gemeinnützige Stiftungen. „Stifterinnen und Stifter beweisen damit Solidarität und Gemeinschaftssinn, ein wichtiges Signal für unsere Gesellschaft. Der Staat unterstützt dieses Engagement mit steuerlichen Erleichterungen.“
Bundesweit nimmt Nordrhein-Westfalen mit der Gesamtzahl von 3.336 Stiftungen den Spitzenplatz ein. Noch deutlicher wird diese positive Entwicklung bei dem eingebrachten Stiftungskapital. Die Summe des bei allen neu gegründeten Stiftungen eingebrachten Kapitals betrug im Jahr 2009 rund 94 Millionen Euro; hinzu kommen Immobilien und Beteiligungen.
Nordrhein-Westfalen ist nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ beim Stiften Spitze“, betonte der Innenminister. Berater in den Bezirksregierungen helfen den Stiftern bei Gründungen. „Am Anfang steht eine Idee, die jede Stifterin und jeden Stifter antreibt. Stiftungen gibt es auf ganz verschiedenen Gebieten“, erläuterte der Innenminister. Nach wie vor stehen bei Stiftungen in Nordrhein-Westfalen gemeinnützige Zwecke an erster Stelle. Schwerpunkte der 192 neuen gemeinnützigen Stiftungen liegen in sozialen Bereichen, gefolgt von Erziehung und Bildung sowie Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Auch Völkerverständigung, Tier- und Umweltschutz, Religion und Sport haben ihren festen Platz in der nordrhein-westfälischen Stiftungslandschaft.
Zur Evaluierung des Stiftungsgesetzes hatte das Innenministerium eine Umfrage bei Verbänden und Gremien durchgeführt und auch die Aufsichtsbehörden intensiv einbezogen. Die Antworten zeigten eine hohe Zufriedenheit mit dem Gesetz und der danach praktizierten Stiftungsaufsicht.