| POLITIK |
| 30. Dezember 2009, 12:48 Uhr | Schüler dürfen wieder beten |
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Neuss. Ein Elternpaar wollte verhindern, dass an der Gemeinschafts-Grundschule in Korschenbroich-Pesch allmorgendlich ein kurzes Gebet gesprochen wird. Jetzt sprach Schulministerin Barbara Sommer (CDU) ein Machtwort. Auch in Zukunft haben die Schüler das Recht, vor dem Unterricht zu beten.
Bis zum Januar 2008 sprachen die Kinder morgens ein Gebet aus den Zeilen, die der 1945 im KZ hingerichtete evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer einst schrieb: „Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist bei uns am Abend und am Morgen, und ganz gewiss an jedem neuen Tag.“ Und sie schlossen ihr Gebet stets mit dem Wort „Amen“. Das war einem atheistisch gesinnten Elternpaar zu viel. Sie beschwerten sich bei der Schulaufsicht und erhielten recht, hatte doch das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass „nur dann gebetet werden kann, wenn diejenigen, die nicht mitbeten möchten, eine Möglichkeit haben, sich davon fernzuhalten, ohne diskriminiert zu werden“. Dies aber – so argumentierten Eltern und Schulamt – sei bei einer so kleinen Schule nicht möglich. Also untersagte das Schulamt das Gebet.
Andere Eltern gründeten daraufhin eine Initiative, um die Entscheidung zu kippen. Im Herbst entbrannte der Konflikt dann erneut. Schulleiter Wolfgang Grüe teilte den Eltern mit, dass das Schulamt auch das alljährliche Krippenspiel untersagt habe: „Ich bekam klare Anweisungen, dass keine christlichen Inhalte im regulären Unterricht stattfinden dürfen, explizit auch das Krippenspiel.“ Jetzt starteten die anderen Eltern eine öffentliche Kampagne, WDR, FAZ, Spiegel und Rheinische Post berichteten. In der Klasse wurde das tägliche Gebet durch eine Schweigeminute ersetzt. Und auch die NRW-Landesregierung wurde aktiv. Der örtliche Landtagsabgeordnete (und Verkehrsminister) Lutz Lienenkämper (CDU) wandte sich an seine Kabinettskollegin Barbara Sommer. Die entschied gestern, dass ab sofort in der Grundschule Pesch wieder gebetet werden darf. Die CDU-Politikerin: „Die Ehrfurcht vor Gott ist eines der wichtigsten Erziehungsziele des Schulgesetzes und der Landesverfassung. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine Bekenntnisschule oder eine Gemeinschaftsschule handelt. Auch in Gemeinschaftsschulen sollen die Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte unterrichtet und erzogen werden.“
Kommentare
Mit Verlaub, aber mir scheint, Sie verwechseln da grad beten "dürfen" und beten "müssen".
Niemand wird gezwungen, am Morgengebet teilzunehmen.
Etwas über die Verflechtungen zwischen Kultur, Rechtssystem und Religion zu lernen, dagegen ist nichts einzuwenden.
Die Existenz eines Gottes als Tatsache zu behaupten, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen Glaubensinhalt handelt, halte ich bereits für problematisch. Aber vor diesem Gott auch noch Ehrfurcht anerziehen zu wollen, geht über den Erziehungsauftr ag staatlicher Schulen weit hinaus: es ist ein Missionsversuch zum Christentum hin, der mE keineswegs mit der grundrechtlich gewährten Bekenntnisfreih eit vereinbar ist. Wofür gibt es Religionsunterr icht, wenn Glaubensinhalte immer mehr exportiert werden? Das Schulgebet mag zwar freiwillig sein; aber wenn Frau Sommer die Ehrfurcht vor Gott bereits als eines der wichtigsten Erziehungsziele bezeichnet, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis christliche Missionsversuch e auch im allgemeinen Unterricht stattfinden.
Unsere Gesellschaft und der freihetliche Verfassungsstaa t fussen auf christlich-demokratischen Grundwerten. Und das ist gut so.
Nun mag Ihnen (als vermutlicher Atheist) die Formulierung von Frau Sommer als haarsträubend erscheinen, jedoch bedeuten diese Worte lediglich, daß die Erziehung von Kindern in Ehrfurcht und Achtung vor dem Leben und der Würde des Menschen eines der wichtigsten Erziehungsziele ist.
Was genau daran auszusetzen ist, möchten Sie mir bitte genauer erläutern.
Der Trennung von Staat und Kirche wird durch die Entscheidung von Frau Sommer vollkommen Sorge und Rechnung getragen - auch wenn sich Laizismusanhäng er dies gern anders wünschen.
Darf ich fragen, ob und warum Sie z.B. Weihnachten feiern?
warum so negativ. Dass wir in einer Gesellschaft leben, in der jedem Menschen eine Würde zugestanden und Nächstenliebe als erstrebenswert angesehen wird, hängt priginär mit dem Christentum und seinem Einfluss über die Jahrtausende zusammen. Für die Achtung vor der Lehre Jesu Christi ist erst einmal unerheblich, ob Gott tatsächlich existiert oder nicht. Und es geht auch nicht um Indoktrination im Religionsunterr icht (ich bin übrigens auch für islamischen Unterricht an den Schulen). In diesem Fall geht es darum, dass offenbar die übergroße Mehrheit der Eltern und Schüler wünscht, dass morgens vor dem Unterricht ein - unverdächtiges! - Gebet gesprochen wird. All diesen Schülern das zu verweigern, weil ein einziges Elternpaar an dieser Schule das nicht wünscht, ist geradezu grotesk.
Die Vorstellung daß dies der Fall sei, mag Ihnen warme Gefühle bereiten, dem obenstehenden Zeitungsartikel ist allerdings nichts derartiges zu entnehmen.
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