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POLITIK
29. Dezember 2009, 13:01 Uhr
Verwaltungen sollen bürgerfreundlicher werden PDF Drucken E-Mail

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen will sein gesamtes Verwaltungsrecht auf den Prüf­stand stellen. Ziel ist es, das Verwaltungsverfahren in Nordrhein-West­falen moderner, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. „Seit 2005 haben wir unsere Verwaltungsstrukturen gestrafft und 138 Behör­den aufgelöst. Jetzt wollen wir auch das Verhältnis der Verwaltung zu den Bürgerinnen und Bürgern zeitgemäß und transparent gestalten“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP) heute in Düsseldorf.

Mit der Föderalismusreform hat Nordrhein-Westfalen größere Gesetz­gebungszuständigkeiten für die Behördenorganisation und das Verwal­tungsverfahren erhalten. Erste wichtige Modernisierungen im Ver­fahrensrecht erfolgten 2009 zur Umsetzung der Europäischen Dienst­leistungsrichtlinie, so zum Beispiel die Einrichtung sogenannter einheit­licher Ansprechpartner, die bei einer Unternehmensgründung alle erforderlichen Formalitäten für die Dienstleitungen zentral abwickeln.

Wolf: „Wir wollen es aber nicht bei diesen Änderungen bewenden lassen. Wir werden die neuen Kompetenzen nutzen, um ein insgesamt modernes und schlankes Verwaltungsrecht zu entwickeln.“ So wird bei­spielsweise untersucht werden müssen, warum derzeit die allgemeinen Informationsrechte von Nichtverfahrensbeteiligten zum Teil weiter­gehender ausgestaltet sind, als die Einsichtsrechte von Verfahrens­beteiligten. Auch bei dem Thema Anzeigen und Genehmigungen seien konkrete Verbesserungen erforderlich.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz stammt aus den sechziger Jahren. Damals war dieses Gesetz ein echter Meilenstein im Sinne der Abkehr von dem jahrhundertelang praktizierten „Obrigkeitsstaat“. Nach nunmehr fünf Jahrzehnten soll das in die Jahre gekommene Verwaltungsver­fahrensgesetz, das sich als das „Grundgesetz der Verwaltung“ bewährt hat, auf die moderne Verwaltung zugeschnitten werden. Der Novellie­rungsbedarf wurde auch im Rahmen einer vom Innenministerium ausge­richteten Fachtagung im September 2009 zur Zukunft des Verwaltungs­rechts von Vertretern aus der Justiz, der Wissenschaft, der Verwaltung und der Anwaltschaft als dringend notwendig erachtet. Bis zum Frühjahr 2011 sollen konkrete Reformvorschläge erarbeitet werden.